Bereits 2019 wurde die sogenannte EU-Whistleblower-Richtlinie beschlossen. Bis zum 17.12.2021 müssen Firmen, Organisationen und Behörden mit mehr als 250 Mitarbeitern und Kommunen mit mehr als 10.000 Einwohnern ein Hinweisgebersystem für Hinweisgeber zur Verfügung stellen. Hierfür eignet sich insbesondere eine Cloud Software.
Für Firmen mit 50-249 Mitarbeiter gilt eine Umsetzungsfrist bis zum 17.12.2023.
Nachdem die EU-Whistleblower in nationales Recht in Form vom Hinweisgeberschutzgesetz umgesetzt wurde, gilt nun die Frist bis Februar 2024 bzw. Dezember 2024.