UNTERNEHMEN
Mit der EU-Hinweisgeber-Richtlinie werden Unternehmen ab 50 Mitarbeitern verpflichtet, einen Meldekanal vorzuhalten.
Das Hinweisgebersystem von DSBOK ist schnell implementiert und einfach in der Handhabung.
KAMMERN, VERBÄNDE, VEREINE
Kammern freier Berufe sowie Verbände und Vereinigungen von Unternehmen und Einrichtungen zur Zusammenarbeit und/oder Interessenvertretung treffen die Verpflichtungen der EU-Hinweisgeber-Richtlinie ebenfalls. Das Hinweisgebersystem von DSBOK kann individuell angepasst werden.
KOMMUNEN, BEHÖRDEN, VERWALTUNGEN
Mit der EU-Hinweisgeber-Richtlinie werden auch Städte und Gemeinden ab 10.000 Einwohnern verpflichtet, einen Meldekanal vor-zuhalten. Das DSBOK Hinweisgebersystem lässt sich auf die individuellen Strukturen von Kommunen, Behörden und Verwaltungen anpassen.
BANKEN, FINANZDIENSTLEISTER
Regulierte Unternehmen der Finanzbranche unterliegen hinsichtlich Compliance erhöhten Anforderungen gemäß Kreditwesengesetz, den Vorgaben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFIN) und dem Geldwäscherecht. Das DSBOK Hinweisgebersystem kann diese er-höhten Anforderungen vollständig erfüllen.
NON-PROFIT ORGANISATIONEN
Gemeinnützige Unternehmen, Stiftungen, Kirchen, Sportvereine und sonstige Non-Profit Organisationen unterliegen hinsichtlich Compliance besonderen Anforderungen von Fördermittelgebern, Spendensiegeln, Verbänden und dem Steuerrecht. Das DSBOK Hinweisgebersystem kann diese besonderen Anforderungen vollständig erfüllen.
OMBUDSPERSONEN
Ombudspersonen zeichnen in besonderer Rolle meist für die Compliance-Anforderungen eine Vielzahl von Unternehmen und/oder Einrichtungen verantwortlich. Das DSBOK Hinweisgebersystem unterstützt Ombudspersonen bei der Fallbearbeitung von Kunden- und Mitgliedsunternehmen.