Wann braucht man ein Hinweisgebersystem?

Bereits 2019 wurde die sogenannte EU-Whistleblower-Richtlinie beschlossen.  Bis zum 17.12.2021 müssen Firmen, Organisationen und Behörden mit mehr als 250 Mitarbeitern und Kommunen mit mehr als 10.000 Einwohnern ein Hinweisgebersystem für Hinweisgeber zur Verfügung stellen. Hierfür eignet sich insbesondere eine Cloud Software.

Für Firmen mit 50-240 Mitarbeiter gilt eine Umsetzungsfrist bis zum 17.12.2023.

Hinweisgebersystem Software von DSBOK

Im November stellte das Team von DSBOK ihre Hinweisgebersystem Software mit und ohne Bearbeitungsservice vor. Das Hinweisgebersystem ist ein Cloud Service, kann aber auch als Installation auf eigenem Server bezogen werden. Die EU-Hinweisgeber Richtlinie gilt in Europa ab Dezember. Die EU-Richtline muss bis Dezember von den Mitgliedsstaaten in in nationales Recht umgesetzt werden.

Firmen, Organisationen und Behörden mit mehr als 50 Mitarbeiter oder Kommunen mit mehr als 10.000 Einwohner, müssen ein Hinweisgebersystem vorhalten.

Firmen, Organisationen und Kommunen können ab sofort das Online Hinweisgebersystem einsetzen um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden.

Interessenten können einen kostenlosen Testzugang anfordern und die Umsetzung entweder mit dem DSBOK Bearbeitungsservice oder als SaaS Lösung für die Compliance Abteilung nutzen.