Erfüllen Sie die Anforderungen der EU-Hinweisgeber-Richtlinie mit dem Hinweisgebersystem von DSBOK.
Vorgaben der EU-Hinweisgeber Richtlinie
Ab Dezember 2021 gelten verbindliche Compliance-Vorschrift für Unternehmen, Kommunen und öffentliche Einrichtungen. Dies erfordert die Einrichtung interne Meldestelle mit Schutz der Identität (Anonymität) von Hinweisgebern und Betroffenen.
Die Umsetzung in deutsches Recht ist im Hinweisgeberschutzgesetz vollzogen. Ab Juli 2023 ist das neue Gesetz auch in Deutschland in Kraft getreten. Anwendungspflicht für Unternehmen ist Juli 2024.
Die Umsetzung des Hinweisgebergesetzes ist erforderlich bei
- Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten
- Öffentliche Einrichtungen, Behörden mit mehr als 50 Beschäftigten
- Kommunen mit mehr als 10.000 Einwohnern
Die Anforderung für die Umsetzung sind
- Sichere Dialogmöglichkeit über anonymisierten Kanal Eingangsbestätigung und Rückmeldung an Hinweisgeber
- Nachvollziehbare Dokumentation
- Anonymitätswahrung und Datenschutz
Deutsches Hinweisgebersystem
DSBOK bietet einen verschlüsselten Meldekanal mit Dialogfunktion. Das System ist zertifiziert, sicher und DSGVO-konform. Sie erhalten von uns
- Ihr eigenes Hinweisgebersystem (mit eigenem Branding)
- Schutzschild gegen Regelverletzungen und Gesetzesverstöße
- Erfüllung der EU-Hinweisgeber-Richtlinie
- Vertrauensvolle Korrespondenz und Abwicklung
Ihre Mitarbeiter und Geschäftspartner können intern auf Missstände wie Korruption, Amtsmissbrauch, oder Diskriminierung aufmerksam zu machen.
Fordern Sie einen Testzugang und eine kostenlose Erstberatung bei uns an:
Für die Unterstützung durch einen externen Compliance Manager lesen Sie bitte diese Seite: Hinweisgebersoftware + externer Compliance Manager